Käthe-Kollwitz-Grundschule

 

Sonderpädagogische Förderung auf dem Weg zur Inklusion in der KKGS 


Wir möchten in der Käthe-Kollwitz-Grundschule eine Lernumgebung bereitstellen,  in der sich jedes Kind willkommen fühlen kann und nach seinen Bedürfnissen individuell gefördert wird.  Um dieses Ziel zu erreichen, machen sich die Lehrkräfte gemeinsam mit den Erziehern, den Schulhelferinnen und der Schulleitung auf den Weg zur Inklusion.

Der Unterricht aller Kinder findet zu einem großen Teil im Klassenverband bzw. in Teilungsgruppen statt. Kinder, die zusätzliche Unterstützung benötigen, werden darüber hinaus durch verschiedene Angebote gefördert. Diese Angebote finden teils klassenübergreifend statt. Wir bieten sowohl präventive Maßnahmen (z.B. Anti-Mobbing, Methodentraining, Raufen nach Regeln) als auch gezielte Förderung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen an (z.B. LRS-Förderung, ETEP-Gruppe). Bei Bedarf können Kinder einen Nachteilsausgleich bzw. einen Notenschutz erhalten. Die Unterstützung und Förderung der Kinder erfolgten durch die Lehrkräfte und eine Sonderpädagogin. Zusätzlich begleiten drei Schulhelferinnen einige Kinder in ihrem Schultag und es existieren besondere Angebote in Zusammenarbeit mit außerschulischen Personen und Institutionen (z.B. Kooperation mit der Lerntherapie Praxis Hübner).

Von den rund 580 Schülerinnen und Schülern der Käthe-Kollwitz- Grundschule haben ca. 30 Kinder einen sonderpädagogischen Förderbedarf unterschiedlicher Fachrichtungen. Ein Teil der Kinder erhält die besondere Förderung im Rahmen der pauschalen Grundausstattung der Schule. Andere Kinder haben einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf. Die Mehrheit dieser Kinder wird zielgleich unterrichtet, das heißt die Kinder lernen die gleichen Unterrichtsinhalte und werden wie die anderen Kinder bewertet. Die Wege, wie die Kinder ihre Ziele erreichen, können sich dabei aber unterscheiden. Einige andere Kinder haben einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen bzw. geistige Entwicklung und werden zieldifferent unterrichtet, das heißt sie lernen auf einer anderen Niveaustufe und bekommen ihrem Lernstand angepasste Aufgaben und Inhalte.  Die Bewertung erfolgt ebenfalls angepasst.

Prävention und Beratungen, Konferenzen und Netzwerkarbeit

Für die Eltern von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf und auch für alle anderen Eltern, deren Kinder schulische Schwierigkeiten haben, werden Beratungsgespräche durch die Sonderpädagogin in Kooperation mit den Klassenlehrern angeboten. Je nach Bedarf werden den Eltern mögliche Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen aufgezeigt (u.a. Empfehlung außerschulischer Therapien, vertiefender medizinscher/psychologischer Diagnostik z.B.  KJGD, SPZ, Josefinchen und DBZ, und Empfehlung weiter Beratungsstellen). Ziel ist hierbei eine umfassende inner- und außerschulische Förderung, die es dem Kind ermöglicht, einen erfolgreichen Lebensweg einzuschlagen. Regelmäßig wird eine gemeinsame Sprechstunde der Sonderpädagogin mit dem SIBUZ/Schulpsychologie angeboten, welche Lehrern, Eltern und auch Schülern bei Fragen, Sorgen und Konflikten zur Verfügung steht.

Am Anfang des Schuljahres finden Klassenkonferenzen mit allen Lehrkräften unter der Leitung der Sonderpädagogin statt. Hier werden notwendige Maßnahmen des Nachteilsausgleichs und des Notenschutzes und sowie Hinweise zur Förderplanung für die Kinder, die eine spezifische oder sonderpädagogische Förderung brauchen, gemeinsam besprochen und empfohlen. Bis spätestens zu den Herbstferien (1. Halbjahr) bzw. bis nach den Winterferien (2.Halbjahr) wird für jedes dieser Kinder ein individueller Förderplan erstellt und mit den Eltern und den Kindern besprochen.  Alle das Kind unterrichtenden Lehrkräfte, nehmen diesen zur Kenntnis und berücksichtigen die Förderbedürfnisse und -maßnahmen bzw. den Nachteilsausgleich/Notenschutz in ihrem Unterricht. Die Sonderpädagogin bietet bei Bedarf weitere individuelle Fallbesprechungen und Beratungen der Kollegen an.  Auch können bei Bedarf Klassenkonferenzen oder Schulhilfekonferenzen mit mehreren Beteiligten einberufen werden, um gemeinsam notwendige Maßnahmen einzuleiten.

Temporäre Lerngruppen in der Schulanfangsphase

Für Schüler der ersten und zweiten Klasse werden sogenannte Temporäre Lerngruppen/Fördergruppen angeboten. Ausgehend von ihren Kompetenzen und Schwierigkeiten werden die Kinder in Kleingruppen von zwei bis fünf Schülern ein- bis zweimal wöchentlich gefördert. Diese intensive Förderung findet überwiegend parallel zum Unterricht statt, je nach Bedarf aber auch innerhalb des Klassenunterrichts. Durch die gezielte, individuelle Förderung sollen die Kinder ihre Kompetenzen stärken und Schwierigkeiten vermindern, so dass sie besser gemeinsam mit allen anderen Kindern in der Klasse lernen können.

Temporäre Lerngruppen/Sonderpädagogische Förderung ab Klasse 3

Für die Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf plant die Schulleitung in Absprache mit der Sonderpädagogin den Einsatz der Schulhelfer und der Lehrer.  Je nach Kompetenzen und Schwierigkeiten der Kinder werden diese zusätzlich zu der Förderung im regulären Unterricht in Kleingruppen oder auch einzeln ein- bis zweimal wöchentlich gefördert bzw. bei intensivem Bedarf auch darüber hinaus.  Diese intensive Förderung wird auf Grundlage individueller Förderpläne durchgeführt. Sie findet teilweise parallel zum Unterricht, teilweise aber auch im Klassenverband statt. Die Förderung in Kleingruppen findet insbesondere bei Kindern, die zieldifferent lernen, klassenübergreifend statt.

Entwicklungspädagogischer Unterricht/ ETEP

Wir bieten an unserer Schule zweimal wöchentlich eine Doppelstunde Entwicklungspädagogischen Unterricht (EPU) in einer Kleingruppe an. EPU oder auch ETEP ist ein pädagogisches Konzept zur Förderung von Kindern mit sich anbahnenden oder bereits existierenden lern- oder Verhaltensschwierigkeiten. Die Förderung zielt auf den Ausbau sozial-emotionaler Fähigkeiten und orientiert sich an den Stärken und Ressourcen der Kinder.

Den Kindern soll so ermöglicht werden, mit mehr Kompetenz, Freude und Selbstvertrauen am allgemeinen Unterricht teilzunehmen und weniger durch Konflikte, Rückzug oder störende Verhaltensweisen beeinträchtigt zu sein. Gemeinsam mit den Schülern und den Klassenlehrern werden Förderziele entwickelt, an denen die Schüler in der nächsten Zeit arbeiten. ETEP in der Kleingruppe ist so abgestimmt, dass die Schüler ihre Ziele erreichen und Erfolg erleben. Die erarbeiteten Fähigkeiten und Kompetenzen können sie dann in ihrer Klasse anwenden.

Netzwerk im Kiez

Des Weiteren besteht eine Zusammenarbeit zwischen den Lehrern und außerschulischen Einrichtungen, wie z.B. dem Hort, dem Jugendamt, Ärzten, Therapeuten, Psychologen, Familien-und Einzelfallhelfern, Übersetzern und sozialen Einrichtungen (Wohngruppen, Tali, Tannenhof).

Beantragung von sonderpädagogischem Förderbedarf

Liegen bei einem Kind langanhaltende oder schwerwiegende Auffälligkeiten vor, die das schulische Lernen beeinträchtigen, werden die Eltern über eine mögliche sonderpädagogische Förderung durch die Lehrer informiert und beraten. Es folgt eine schulinterne Vorklärung durch die Sonderpädagogin und ein Beratungsgespräch mit den Eltern. Bei Bedarf kann entweder durch die Schule oder durch die Eltern ein Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gestellt werden.

Bei Schulanfängern, bei denen entweder die Eltern oder die Schulärzte Schwierigkeiten vermuten, setzen sich die Sonderpädagogin mit den Eltern in Verbindung. Gegebenenfalls wird nach einer Elternberatung und Anamneseerhebung ein Screening mit dem Kind durchgeführt. Sollte sich ein Verdacht auf einen möglichen sonderpädagogischen Förderbedarf erhärten, wird ein hierfür ein Feststellungsantrag gestellt.


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